Im Juli verhängt die Stadt Bamberg ein Verbot für den Verkauf alkoholischer Getränke zum Mitnehmen. Daraufhin erwirkt ein Gastronom im Rahmen eines Eilverfahrens eine Ausnahmeregel. Diese droht der Gastwirt nun zu verlieren.
Stadt Bamberg klagt gegen Ausnahmeregel für Gastronom
Denn wie die Stadt Bamberg in einem Schreiben mitteilt, hat sie jetzt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eingelegt. Dadurch sollen die drei Lokale des Gastronomen die Ausnahmegenehmigung verlieren.
Einheitliches Verbot von alkoholischer Getränke zum Mitnehmen
Die Stadtverwaltung halte die Entscheidung für falsch, einem Gastronomen den Verkauf von alkoholischen to-go-Getränken zu erlauben. Schließlich würden damit wirtschaftliche Interessen eines Einzelnen höher bewertet werden als die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung, heißt es in dem Schreiben aus dem Bamberger Rathaus. Darin verweist die Stadt auch auf den Erfolg, den das Verbot gebracht hätte: In den betroffenen Bereichen im Sandgebiet und auf der Oberen Brücke hätten sich seit dem Verbot weniger Menschen angesammelt als zuvor.
Menschenansammlungen in der Sandstraße haben abgenommen
Am 27.07.20 hatte die Stadt Bamberg erst die Allgemeinverfügung bis Ende August verlängert, weil das Verbot zwischenzeitlich ausgelaufen war. Anfang Juli wurde das Verbot von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen nach 20.00 Uhr als Reaktion auf große Menschenansammlungen in der Kneipenmeile Sandstraße erlassen. Freitags, samstags und an Tagen vor einem Feiertag dürfen unter anderem Gaststätten laut der Allgemeinverfügung nach 20.00 Uhr keinen Alkohol "to go" verkaufen. Das Verbot stieß vielen Gastwirten sauer auf.
August 07, 2020 at 08:12PM
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Alkoholverbot in Bamberg: Stadt wendet sich an Gerichtshof - BR24
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